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OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 17 W 42/01 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Anwesenheit eines Anwalts bei Gesellschafterversammlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GmbHG § 48
Hinzuziehung eines Rechtsbeistands zur Teilnahme einer Gesellschafterversammlung
Papierfundstellen
- MDR 2001, 1305
- GmbHR 2002, 67
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 347/16
Umfang des Teilnahmerechts des Gesellschafters einer GmbH in der …
Der Kläger musste sein Teilnahmeverlangen im vorliegenden Einzelfall nicht an die Mehrheitsgesellschafterin richten (vgl. dazu OLG Düsseldorf, GmbHR 2002, 67).Es ist jedoch höchstrichterlich anerkannt, dass sich eine Teilnahmebefugnis von Begleitern daneben ausnahmsweise aus Treuepflichten der übrigen Gesellschafter ergeben kann (BGH, NJW 2009, 2300; OLG Düsseldorf, GmbHR 2002, 67; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 1107; OLG Naumburg, GmbHR 1996, 934;… MüKo GmbHG/Liebscher, 2. Aufl., § 48 Rn. 39;… Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 20. Aufl., § 48 Rn. 13).
Schließlich sind auch die Grundsätze des fairen Verfahrens und der Gesellschaftergleichbehandlung einzubeziehen (vgl. OLG Hamm, GmbHR 2003, 1211; OLG Düsseldorf, GmbHR 2002, 67); insbesondere ist zu berücksichtigen, ob auch anderen Gesellschaftern eine Beraterteilnahme gestattet ist.
Selbst gravierende Auseinandersetzungen mit dem anwaltlichen Vertreter eines Gesellschafters rechtfertigen nicht per se dessen Teilnahmeausschluss (OLG Düsseldorf, GmbHR 2002, 67).
Vor diesem Hintergrund bestehen auch keine Bedenken gegen einstweilige Rechtschutzmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Vorwegnahme der Hauptsache (OLG Düsseldorf, GmbHR 2002, 67).
- BGH, 27.04.2009 - II ZR 167/07
Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Vorrratsbeschluss
Ein Anspruch auf die Teilnahme eines Beraters kann aufgrund einer Regelung in der Satzung oder aufgrund der gesellschafterlichen Treuepflicht bestehen, insbesondere wenn schwerwiegende Entscheidungen zu fällen sind und dem Gesellschafter die erforderliche Sachkunde fehlt (OLG Stuttgart GmbHR 1997, 1107; OLG Düsseldorf GmbHR 2002, 67;… Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG 18. Aufl. § 48 Rdn. 13;… Scholz/K. Schmidt/Seibt, GmbHG 10. Aufl. § 48 Rdn. 26;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl. § 48 Rdn. 4). - OLG Jena, 10.08.2016 - 2 U 500/14
Wirksamkeit von Beschlüssen einer KG-Gesellschafterversammlung: Einberufung einer …
In besonders gelagerten Fällen kann es die Treuepflicht der Gesellschafter gebieten, neben dem Gesellschafter eine zur Verschwiegenheit verpflichtete Begleitperson zuzulassen; dies gilt insbesondere dann, wenn schwerwiegende Entscheidungen zu fällen sind und dem betreffenden Gesellschafter die erforderliche Sachkunde fehlt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 2001 - 17 W 42/01 -, Rn. 5, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 07.03.1997, 20 W 1/97, juris, Rn. 13 - 16).
- OLG Jena, 10.08.2016 - 2 U 506/14
Kommanditgesellschaft: Klage des ehemaligen Kommanditisten auf Feststellung der …
In besonders gelagerten Fällen kann es die Treuepflicht der Gesellschafter gebieten, neben dem Gesellschafter eine zur Verschwiegenheit verpflichtete Begleitperson zuzulassen; dies gilt insbesondere dann, wenn schwerwiegende Entscheidungen zu fällen sind und dem betreffenden Gesellschafter die erforderliche Sachkunde fehlt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 2001 - 17 W 42/01 -, Rn. 5, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 07.03.1997, 20 W 1/97, juris, Rn. 13 - 16). - LG Stuttgart, 09.09.2020 - 40 O 46/20
Einstweilige Verfügung auf Aufhebung einer GmbH-Gesellschafterversammlung: …
Für gesellschaftsrechtliche Teilnahme- und Teilhaberechte, wie sie hier in Rede stehen, gilt nichts anderes (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2001 - Az.: 17 W 42/01 = BeckRS 2001 30469912 unter I. 1 a. E.). - KG, 13.08.2009 - 23 W 46/09
Einstweiliges Verfügungsverfahren durch Durchsetzung eines Beteiligungsanspruchs …
Die von dem Verfügungskläger zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf in MDR 2001, 1305 (zitiert nach juris) betrifft den Bereich des Rechts der GmbH und ist auf die Konstitution des Verfügungsbeklagten, bei dem es um eine vertrauensvolle Aufarbeitung der Geschichte der Heimkinder geht, auch unabhängig von der Frage der rechtsverbindlichen Gestaltung nicht entsprechend anwendbar.